Geschütztes

Geschütztes

Bildbeschreibung: Baum in schützenden Händen / Bildnachweis: pixabay.com


Naturschutzgebiete in der Verbandsgemeinde Bodenheim

Bildbeschreibung: Naturschutzgebiet / Bildnachweis: VG Bodenheim

Im Bereich der Verbandsgemeinde Bodenheim gibt es insgesamt vier Naturschutzgebiete. Es handelt sich hierbei um das "Laubenheimer - Bodenheimer Ried" (79 ha - NSG Nr. 315-014), die "Erweiterung Laubenheimer - Bodenheimer Ried" (103 ha - NSG Nr. 315-196), die vor der Gemeinde Nackenheim gelegenen Inseln Kisselwörth und Sändchen (74 ha - NSG Nr. 339-029) sowie den Nackenheimer "Rothenberg" (11ha - NSG Nr. 339-201).

Die zu den Naturschutzgebieten erlassenen Rechtsverordnungen (RVO) finden Sie im Landschaftsinformationssystem Rheinland-Pfalz einem Gemeinschaftsprojekt des Ministeriums für Umwelt und Forsten und den Struktur-und Genehmigungsdirektionen in Rheinland-Pfalz.

Landschaftsschutzgebiete in der Verbandsgemeinde Bodenheim

Bildbeschreibung: Naturschutzgebiet / Bildnachweis: VG Bodenheim


Die Verbandsgemeinde Bodenheim liegt im Landschaftsschutzgebiet "Rheinhessisches-Rheingebiet". Im Bereich der Verbandsgemeinde Bodenheim gibt es darüber hinaus noch die geschützten Landschaftsbestandteile "Auenwald am Bodenheimer Rheinufer" und "Lösswand an der Lochsteig" in Harxheim. Weiterhin befindet sind in der Gemeinde Bodenheim noch das Naturdenkmal "Platanen an der Turnhalle".


Die zu den Landschaftsschutzgebieten, geschützten Landschaftsbestandteilen sowie dem Naturdenkmal erlassenen Rechtsverordnungen (RVO) finden Sie nachfolgend:


RVO über den geschützten Landschaftsbestandteil "Lösswand an der Lochsteig"

RVO über das Naturdenkmal "Platane an der Alten Turnhalle"

RVO über das Landschaftsschutzgebiet Rheinhessisches Rheingebiet

RVO über den geschützten Landschaftsbestandteil Auenwaldrest am Bodenheimer Rheinufer