Deichsicherheit
Gemeinsame Veröffentlichung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd und der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim:
Bei einem Rheinhochwasser werden die Deiche entlang der Fließgewässer starken Belastungen durch Strömung, Witterung und sonstige Einflüsse ausgesetzt. Die dem Hochwasserschutz dienenden Anlagen werden stets nach dem Stand der Technik geplant, ausgebaut und unterhalten. Dennoch können ungewollte äußere Einflüsse den Deich in seiner Standsicherheit und somit in seiner Schutzfunktion für die Bevölkerung schwächen.
Je länger ein Hochwasser mit einem hohen Wasserspiegel auf einen Schutzdamm einwirkt, desto höher steigt auch die Sickerlinie im Deichkörper an. Die zunehmende Durchleuchtung des Dammes verschlechtert somit auch seine Standsicherheit. Wenn der aufgeweichte Deich dann auch noch durch Fahrspuren und ähnliches beschädigt ist, so wird dessen Standsicherheil weiter stark vermindert.
Der Schutz gegen Hochwasser kann dadurch erheblich reduziert werden. Daher werden alle Nutzer der Deichverteidigungswege eindringlich gebeten, stets darauf zu achten, dass ausschließlich die zu diesem Zweck befestigten Berme und nicht die Dammkörper (dazu geh6rt auch bereits die vor dem Weg gelegene an geböschte Deichsohle) befahren werden.
Aufgrund der in diesem Zusammenhang zuletzt mehrfach gemachten negativen Erfahrungen, beabsichtigt die 6rtliche Ordnungsbehörde den Tatbestand des widerrechtlichen Befahrens und Beparkens der Deichanlagen in eine Gefahrenabwehrverordnung aufzunehmen und Verstöße zukünftig mit Bußgeldern zu ahnden.
Unabhängig davon wird ab sofort verstärkt auf das Parken, z.B. auf der Deichsohle, geachtet, welchem bereits ein unzulässiges Befahren der Deichverteidigungswege (diese sind i.d.R. mit Zeichen 250 StVO -Verbot für Fahrzeuge aller Art- beschildert) vorausging.
Fachbereich 3, Bürgerdienste
Öffentliche Sicherheit und Ordnung