Wappen der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim
Auszug aus dem Gutachten des Landesarchivs Speyer vom 06.11.1990:
Das Wappen der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim wird wie folgt beschrieben:
Das Wappen der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim ist von Silber und Rot geteilt, oben zwei rote Schrägbalken, unten ein halbes sechsspeichiges silbernes Rad an der Teilung.
Wappenbegründung:
Das Gerichtssiegel von Gau-Bischofsheim aus dem 18. Jahrhundert (Abbildung: Hofle 126) stellt den heiligen Petrus das, in der Rechten den Schlüssel, in der Linken ein Buch haltend. Daraus leitet Demandt-Renkhoff (S. 90 Nr. 288, Beschreibung S. 94) seinen Wappenvorschlag mit einem schräggelegten Schlüssel, belegt mit einem ebenfalls schräggelegten Buch ab. Während dieses Wappen das Ortspatrozinium des heiligen Petrus hervorhebt und man dieses Wappen auch im 19. Jahrhundert führte, während auch der Maskopp’sche Plan des 16. Jahrhunderts einen Leerschild darstellt, Brilmayer in seiner Veröffentlichung von 1905 (S. 164) diesen Leerschild mit dem Mainzer Rad füllt, führte die Ortsgemeinde nach 1945 als ungenehmigtes Wappen das mit der Jahreszahl 1651 eingerahmte Wappenemblem von einem Gebäudeschlußstein ein, das anstelle des Ortsheiligen die Ortsherrschaft in Gau-Bischofsheim festhält, dargestellt durch das halbe Rad des Kurfürsten von Mainz in der unteren und die beiden roten Schrägbalken des Mainzer Domkapitels in der oberen Schildhälfte.
Gegen dieses von der Gemeinde bereits geführte Wappen bestehen nach einer heraldischen Verbesserung keine Einwände.