Aufruf an alle Hundehalterinnen und Hundehalter!

Aufruf an alle Hundehalterinnen und Hundehalter!

Nachfolgende Punkte enthalten wichtige Hinweise für Sie als Hundehalterin/-halter:

• Hunde-Anmeldungspflicht:

Alle im Gemeindegebiet  gehaltenen Hunde müssen bei der Verbandsgemeinde Bodenheim, auf unserer Website, per Fax: 06135/72-263, per E-Mail an: steuern.abgaben@vg­bodenheim.de oder im Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim angemeldet werden. Als Nachweis der Anmeldung dient die am Hundehalsband zu befestigende und stets zu Nachweiszwecken mitzuführende Steuermarke.

Pflichten beim Führen von Hunden:

Gemäß § 2 Abs. 3 der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Verbandsgemeinde Bodenheim

  • dürfen Hunde nur von Personen geführt werden, die körperlich dazu in der Lage sind.
  • sind Hunde auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen innerhalb bebauter Ortslagen stets anzuleinen. Außerhalb bebauter Ortslagen sind Hunde umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden.
  • ist der Aufenthalt von Hunden auf Kinderspielplätzen (ausgenommen sind anerkannte und deutlich gekennzeichnete Blindenhunde), in öffentlichen Brunnen, Weihern oder Wasserbecken untersagt.

Ferner ist das Betreten der in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Bodenheim liegenden Schulgelände mit Hunden verboten.

Ergänzend weisen wir Sie darauf hin, dass Hunde, welche erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden, gemäß § 33 Abs. 6 Landesjagdgesetz getötet werden dürfen. Lassen Sie deshalb Ihren Hund im eigenen Interesse nicht unbeaufsichtigt freilaufen!

Beseitigung von Hinterlassenschaften der Vierbeiner

Die Verschmutzung durch Hundekot stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne von  § 2 Abs. 4 der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Bodenheim dar.

Hundehalter und Personen, die Hunde führen, sind verpflichtet, die durch ihre Hunde verursachten Verunreinigungen, wie z.B. Hundekot, unverzüglich zu beseitigen.

Beachten Sie bitte auch, dass durch Hundekot Bakterien, Viren und Parasiten verbreitet werden, die besonders Kinder und abwehrgeschwächte Erwachsene gefährden. Insbesondere während der Durchführung von Mäharbeiten sind die damit befassten Gemeindearbeiter immer wieder Ekel auslösenden Situationen ausgesetzt, welche mit etwas Rücksicht auf die Umwelt und Weitblick, durch einfache Möglichkeiten, wie z.B. das Mitführen, Benutzen und ordnungsgemäße Entsorgen von Plastikbeuteln, vermeidbar wären. Hierfür sind in der Verbandsgemeinde Bodenheim an verschiedenen Stellen Tütenspender mit Abfallkörben zur Aufnahme von Hundekot bereitgestellt.

Helfen Sie bitte mit, dass unsere Verbandsgemeinde sauber bleibt sowie Gefahren für Mensch und Tier vermieden werden.

Vielen Dank!

 

Informationen

Auskünfte erteilen der Fachbereich Bürgerdienste, Sachgebiet öffentliche Sicherheit und Ordnung der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim, die Kreisverwaltung Mainz-Bingen sowie die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier.