Kirchenaustritt
Leistungsbeschreibung
LeistungsbeschreibungZuständig:
- Verbandsgemeindeverwaltung
- Stadtverwaltung
Der Austritt aus der evangelischen oder katholischen Kirche kann in Rheinland-Pfalz auch beim Standesamt erklärt werden.
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Zuständig:
Der Austritt aus der evangelischen oder katholischen Kirche kann in Rheinland-Pfalz auch beim Standesamt erklärt werden.