Nutzungsberechtigung an einer Grabstätte
Leistungsbeschreibung
Im Falle einer Bestattung wird der Name der nutzungsberechtigten Person an einer Grabstätte durch die Angehörigen des/der Verstorbenen oder durch ein beauftragtes Bestattungsinstitut der Friedhofsverwaltung schriftlich mitgeteilt. Werden der Friedhofsverwaltung nach einer Bestattung in eine bereits vergebene Grabstätte keine Veränderungen in der Nutzungsberechtigung mitgeteilt, so verbleibt es bei der bisherigen Nutzungsberechtigung. Sind die bisherigen Nutzungsberechtigten verstorben oder nicht mehr zu ermitteln, ergeben sich ausgehend von der/dem zuletzt bestatteten Verstorbenen folgende Nutzungsberechtigungen in der angegebenen Reihenfolge:
- der noch lebende Ehegatte
- die Kinder
- die Enkelkinder
- die Geschwister
- sonstige Erben (Personengemeinschaften haften gesamtschuldnerisch).