Gleichstellung zwischen Mann und Frau

  • Leistungsbeschreibung

    Warum gibt es Frauenbeauftragte?


    Grundlage der Arbeit der Frauenbeauftragten ist das Grundgesetz:


    Artikel 3, Absatz 2:
    ?Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.?


    Frauen sind zwar nach dem Gesetz gleichberechtigt, aber im täglichen Leben vielfach benachteiligt.

    • Im Beruf werden Frauen schlechter bezahlt (im Durchschnitt ¼ weniger), seltener befördert und es gibt erst wenige Frauen in Leitungspositionen( ca. 5%).
    • Frauen leisten nach wie vor den größten Teil der Hausarbeit (ca.80%) und Kindererziehung. Die durch den Ausstieg aus dem Job verbundenen Benachteiligungen gehen voll zu Lasten der Frauen. Frauen leisten 2/3 der erbrachten gesellschaftlichen Arbeitszeit.
    • Im öffentlichen Leben und in Entscheidungspositionen sind Frauen noch wenig vertreten.
    • Von Arbeitslosigkeit sind Frauen und Mädchen stärker betroffen als Männer und Jungen. (Arbeitslosenquote von Frauen in Deutschland: 10.4%, Männer: 9,3%).
    • Die soziale und finanzielle Situation von Frauen nach einem Arbeitsplatzverlust, einer Trennung und im Alter ist oft erheblich schlechter als die der Männer. (Männer beziehen im Durchschnitt eine um 1000,00 höhere Rente als Frauen).
    • Gewalt gegen Frauen wird auch heute noch häufig verschwiegen. Auch sie ist Ausdruck der gesellschaftlichen Missachtung von Frauen. (Das Ergebnis einer Umfrage hat ergeben, dass jede 3. Frau schon einmal geschlagen wurde.)

    Alle diese Missstände treffen in besonderem Maße auf ausländische Frauen zu.


    Trotz dieser Benachteiligungen wird in gesetzlichen Regelungen von einer bestehenden Gleichheit der Geschlechter ausgegangen.


    Welche Aufgaben hat eine Frauenbeauftragte?


    Die Aufgaben und Themenbereiche von Frauenbeauftragten ergeben sich aus den Benachteiligungen von Frauen.


    Die Frauenbeauftragte

    • ist Anlaufstelle für Beschwerden, Fragen und Anregungen aus der Bevölkerung und der Verwaltung,
    • zeigt Benachteiligungen von Frauen auf und entwickelt Lösungsmöglichkeiten,
    • bietet Sprechstunden, Hilfestellung und Unterstützung von ratsuchenden Menschen in Zusammenarbeit mit anderen Anlaufstellen und Einrichtungen,
    • wirkt bei kommunalen Fach- und Bereichsplanungen mit, nimmt bei Rat- und Ausschusssitzungen zu frauenrelevanten Fragen teil und bringt Vorschläge unter Gleichstellungsgesichtspunkten ein,
    • macht Öffentlichkeitsarbeit, bringt Infos heraus und bietet Veranstaltungen an.

    Für wen ist die Frauenbeauftragte da? Was kann sie für Sie tun?


    An die Frauenbeauftragte können sich alle Frauen und Mädchen wenden, die sich

    • in der Partnerschaft und Familie
    • am Arbeitsplatz
    • im öffentlichen Leben
    • in ihrer sozialen Situation

    benachteiligt fühlen und Unterstützung und Beratung möchten, Informationen und Auskünfte brauchen oder einfach eine Beschwerde loswerden wollen. Alle diese Anliegen werden vertraulich behandelt. Die Frauenbeauftragte gibt z.B. Informationen zum Thema Trennung, Scheidung, geringfügiger Beschäftigung, Erziehungsurlaub oder bei Benachteiligung wegen des Geschlechts.


    Weitere Hinweise

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Frauenbeauftragte Ihrer

    • Gemeindeverwaltung
    • Verbandsgemeindeverwaltung
    • Stadtverwaltung
    • Kreisverwaltung

Zuständige Abteilungen