Auskunft über Gewerbetreibende beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Als Gewerberegister wird ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die in der Gemeinde angezeigten Gewerbetreibenden bezeichnet, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Sitz haben.

    Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können auf Antrag Auskunft über die erhobenen Gewerbemeldedaten erhalten. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe seiner Daten ist nicht erforderlich.

    Gewerbemeldedaten:
    - Der Name des Gewerbetreibenden, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit (Grunddaten) können allgemein zugänglich gemacht werden.

    - Für eine darüberhinausgehende Auskunft über Gewerbemeldedaten müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen - zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen oder für Kreditvergaben an die Gewerbetreibende oder den Gewerbetreibenden.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bodenheim

    Einen Antrag aus dem Gewerbezentralregister können Sie beim Passamt der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim stellen. Bitte beachten Sie, dass die Beantragung nur persönlich und im Falle einer gesetzlichen Vertretung unter Vorlage einer Vertretungsvollmacht erfolgen kann. In beiden Fällen ist die Identität nachzuweisen. Eine Beantragung

    • auf dem Postwege
    • per Telefon
    • per E-Mail


    ist nicht möglich. Der Antragsteller bzw. sein gesetzlicher Vertreter kann sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Rechtsanwalt oder den Ehegatten, vertreten lassen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    keine

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bodenheim

    Personalausweis oder Reisepass.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bodenheim

    Bei der Beantragung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister ist eine Gebühr von derzeit 13 € zu entrichten. Werden mehrere Auszüge gleichzeitig beantragt, so ist die Verwaltungsgebühr für jeden Auszug zu entrichten. Eine Gebührenbefreiung ist nicht möglich.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    keine

  • Rechtsgrundlage