Straßenreinigung durch öffentliche Institutionen durchführen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Pflicht zur Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde festgelegt. Gemeinden können die Verantwortung zur Reinigung der Straßen den Anliegern übertragen. Alternativ kann die Gemeinde die Straßen selbst reinigen und die damit verbundenen Kosten auf Sie als Anlieger umlegen.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bodenheim

    Die Straßenreinigungspflicht und die Verpflichtung zum Winterdienst ist den jeweiligen Straßenreinigungssatzungen der Ortsgemeinden geregelt. Die entsprechenden Satzungen unter der Rubrik Ortsgemeinden nach Auswahl der gewünschten Gemeinde.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende