Öffentliche Mahnung

Öffentliche Mahnung


Die bis zum 15.08.2024 fällig gewordenen Steuern, Gebühren und Beiträge sind, soweit sie nicht über diesen Zeitpunkt hinaus gestundet wurden, nunmehr bis spätestens

02.09.2024

an die Verbandsgemeinde Bodenheim zu entrichten. Vom folgenden Tag ab, werden die Rückstände zwangsweise eingezogen.

Auch bei Zusendung auf bargeldlosem Weg oder durch die Post, muss der Betrag spätestens an dem obengenannten Termin bei der Verbandsgemeindekasse portofrei eingegangen sein.

Die Überweisung muss daher rechtzeitig, in der Regel drei Tage vorher, erfolgen.

Hinweis:

Wir weisen daraufhin, dass nach erfolgter Mahnung die Mahngebühr zu überweisen ist, denn bei Zahlungseingängen nach erfolgter Mahnung, werden die Kosten von uns vorab gebucht.

Bei Überweisung ohne die geforderte Mahngebühr verbleibt somit ein Steuerrest, der von uns gegebenenfalls mit Vollstreckungskosten im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben wird.

Bodenheim, 15.08.2024

Verbandsgemeinde Bodenheim
als Vollstreckungsbehörde