Information zur afrikanischen Schweinepest (ASP)

Information zur afrikanischen Schweinepest (ASP)


Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen informiert in ihrer Pressemeldung vom 12. Juli 2024 ausführlich über die aktuelle Situation zur afrikanischen Schweinepest (ASP).

Ungekürzt veröffentlicht ist die Meldung sowie die Allgemeinverfügung auch im Nachrichtenblatt unter Mitteilungen der Kreisverwaltung Mainz-Bingen.

Auch die Verbandsgemeinde Bodenheim möchte ihre Bürgerinnen und Bürger umfassend über die notwendigen Maßnahmen und die Rolle der verschiedenen Akteure informieren. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Jägern, Landwirten und der Bevölkerung ist entscheidend, um die Situation unter Kontrolle zu halten. Die Jägerschaft spielt eine zentrale Rolle beim Absuchen der Gelände. Jäger und Landwirte wurden über die Maßnahmen unterrichtet und unterstützen insbesondere durch den Einsatz von Drohnen, um die Standorte der Wildschweine zu lokalisieren und zu bewerten.

Das Rheinufer zwischen Nackenheim und Bodenheim gehört zur Schutzzone innerhalb eines 15-Kilometer-Radius, der sogenannten Infektionszone rund um die festgelegte Kernzone auf der hessischen Rheinseite, sowie im Bereich zwischen Guntersblum und Oppenheim. Hier wurden verendete Wildschweine aufgefunden. Betroffen sind auch die Inseln Kisselwörth und Sändchen, sowie der Uferbereich zwischen B9 und dem Rhein entlang des Leinpfades Bodenheim/Nackenheim. Hier schwimmen Wildschweine zu beiden Seiten hin und her. In diesem Bereich sollte auf Freizeit- und Badeaktivitäten verzichtet werden. Zudem besteht eine Anleinpflicht für Hunde in der gesamten Infektionszone, insbesondere in der Nähe des Rheins, wo es große Wildschweinpopulationen gibt. Das Gebiet sollte möglichst gemieden werden, um die Tiere nicht aufzuscheuchen und um Ausweichbewegungen zu vermeiden, was die Verbreitung des ASP-Virus fördern könnte. Dies hätte unter Umständen weitaus intensivere Einschränkungen zur Folge.

Maßnahmen in der Verbandsgemeinde Bodenheim

Verkehrsregelungen:

  • Verbot der Befahrung des Rheinufers und des Leinpfads zwischen Bodenheim und Nackenheim mit Kraftfahrzeugen.

Hundehaltung:

  • Hunde müssen angeleint werden.

Öffentliche Plätze:

  • Die öffentlichen Grillplätze am Rheinufer von Bodenheim und Nackenheim sind gesperrt.
  • Freizeitaktivitäten am Rhein sind grundsätzlich verboten, der Zugang zu den Bootsanlegern ist jedoch zu Fuß möglich.
  • Veranstaltungen und Feste im Bereich des Rheins müssen beim Ordnungsamt der VG Bodenheim angemeldet und genehmigt werden.

Entsprechende Verbotsschilder, Hinweistafeln und Sperren sind aufgestellt. Diese sind zu beachten, die Einhaltung wird vor Ort kontrolliert.

Spezifische Maßnahmen und Hinweise:

  • Das Nackenheimer Weinfest und Backfischfest sind von den Maßnahmen nicht betroffen! Allerdings wird das Feuerwerk zum Weinfest vorsorglich durch eine Lichtshow ersetzt.
  • Das Oppenheimer Wäldchen bietet Schutz für etwa 50 Wildschweine. Der Weg zum Strandbad, Campingplatz und zur Gaststätte ist beidseitig mit Zäunen abgeriegelt. Der Zugang ist nur durch diesen Korridor möglich.
  • Der Hundestrand in Oppenheim ist vollständig gesperrt.
  • Heuernte (Mahd) und Getreideernte werden mit Drohnen begleitet, um sicherzustellen, dass sich keine Wildschweine in den Feldern befinden. Diese Maßnahme wird von den Landwirten und Jägern bereits seit Jahren zum Schutz von Wildtieren, insbesondere von Rehkitzen, durchgeführt.
  • Die Weinberghut kann wie gewohnt durchgeführt werden.

Weitere Informationen:

  • Eine FAQ-Seite befindet sich auf der Online-Kreisseite.
  • Im Zweifelsfall ist eine Abstimmung mit dem Kreisveterinäramt erforderlich.

Die Allgemeinverfügung wurde entsprechend angepasst. Die Kreisverwaltung behält sich vor, weitere Regelungen zu treffen.

René Nauheimer
Erster Beigeordneter