Hinweis zur Verkehrssicherungspflicht von Bäumen

Hinweis zur Verkehrssicherungspflicht von Bäumen

Sperrung des Fußweges „Liebespfad“ Gau-Bischofsheim

Aufgrund von Astbruch und weiterer Astbruchgefahr ist der Fußweg „Liebespfad“ in Gau-Bischofsheim bis auf weiteres gesperrt.

Im Interesse der Sicherheit aller Passanten möchten wir daher auf die Verkehrssicherungspflicht von Grundstückseigentümer/-innen in der Verbandsgemeinde Bodenheim hinweisen, die Bäume auf ihrem Grundstück haben, die an öffentliche Wege oder Straßen grenzen.

Diese Pflicht umfasst insbesondere die regelmäßige Kontrolle der Bäume auf ihre Stand- und Bruchsicherheit.

Was bedeutet Verkehrssicherungspflicht?

Grundstückseigentümer/-innen sind gesetzlich verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass von ihren Bäumen keine Gefahren für Dritte ausgehen. Dies betrifft besonders Bäume, die in der Nähe von öffentlichen Fuß- und Radwegen sowie Straßen stehen. Regelmäßige Kontrollen und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen zur Beseitigung von Gefahrenquellen (z.B. Totholz oder instabile Äste) sind unabdingbar.

Welche Maßnahmen sind notwendig?

Regelmäßige Sichtkontrollen:

Besonders nach Unwettern sollten Bäume auf offensichtliche Schäden oder Gefahrenquellen überprüft werden.

Fachkundige Überprüfung:

Eine regelmäßige fachliche Baumkontrolle sollte mindestens alle 1-2 Jahre durchgeführt werden, um verdeckte Schäden wie Fäulnis oder Pilzbefall zu erkennen.

Fachkundige für Begutachtungen sind FLL-zertifizierte Personen, die auch Baumkontrollen durchführen können.

Fachkundige für Begutachtungen und Pflegemaßnahmen sind Personen mit der Ausbildung Fachagrarwirt: Baumpflege oder European Treeworker oder European Tree Technician.

Pflegemaßnahmen:

Gefährdete oder kranke Bäume müssen entweder fachgerecht gepflegt oder im Extremfall entfernt werden.

 

Rechtliche Konsequenzen

Sollte ein Baum umstürzen oder Äste herabfallen und dabei Personen zu Schaden kommen oder Sachschäden entstehen, können die Eigentümer/-innen haftbar gemacht werden. Dies betrifft insbesondere Bäume, deren Gefahrenpotenzial erkennbar war oder hätte erkannt werden müssen.

Die Nichteinhaltung der Verkehrssicherungspflicht kann somit zu zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen führen. In schwerwiegenden Fällen, wenn durch Vernachlässigung eine ernsthafte Gefährdung von Leib und Leben besteht, sind auch strafrechtliche Konsequenzen möglich.

Fazit

Bitte nehmen Sie Ihre Verkehrssicherungspflicht ernst und sorgen Sie dafür, dass die Bäume auf Ihrem Grundstück sicher sind. Auf diese Weise tragen Sie dazu bei, die Sicherheit auf öffentlichen Wegen zu gewährleisten und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Bei einer drohenden Gefahr von Astbruch auf öffentlicher Verkehrsfläche kann / muss die Gemeinde die erforderlichen Maßnahmen gegebenenfalls im Wege der Ersatzvornahme durchführen. In

diesem Fall wird auf Kosten des Grundstückeigentümers/-innen eine Fachfirma beauftragt.

In Ihrem eigenen Interesse bitten wir daher um Beachtung.

Für weitergehende Fragen stehen Ihnen die Kollegen/-innen der Fachabteilung Umwelt zur Verfügung.

per E-Mail:         umwelt@vg-bodenheim.de

telefonisch:       Frau Hanser:                      06135 / 72-289

                            Frau van Ooyen:              06135 / 72-292

                            Herr Weinberger:            06135 / 72-286

 

Bei Fragen zu ordnungsrechtlichen Themen steht Ihnen die Fachabteilung der Straßenverkehrsbehörde zur Verfügung.

per E-Mail:         strassenverkehr@vg-bodenheim.de

telefonisch:       Frau Geiß:                          06135 / 72-279

                            Herr Bertram:                   06135 / 72-278

Ihre Straßenverkehrsbehörde
der Verbandsgemeinde Bodenheim