Afrikanische Schweinepest: Neue Allgemeinverfügung

Afrikanische Schweinepest: Neue Allgemeinverfügung

Leichte Lockerungen für Hundehalter


Gute Nachrichten für Hundehalter im Raum Bodenheim, Oppenheim, Guntersblum: Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Mainz-Bingen hat in der dort geltenden Sperrzone II A auf Freiflächen westlich der B9 die allgemeine Anleinpflicht aufgehoben. Um die Afrikanische Schweinepest (ASP) aber weiterhin effektiv bekämpfen zu können, müssen die Hunde in den Waldgebieten weiterhin an der Leine geführt werden, damit Wildschweine im Unterholz nicht aufgeschreckt und vertrieben werden. Das gilt insbesondere für das Kerngebiet rund um das Oppenheimer Wäldchen und den Guntersblumer Fischteich. Dort dürfen wie bisher nur die nicht abgesperrten Wege genutzt werden.

Das Veterinäramt überprüft laufend die Vorgaben zur ASP-Bekämpfung und passt sie gegebenenfalls an die Seuchenlage an. Mit einer neuen Allgemeinverfügung wird nun die rechtliche Grundlage für die nächsten Monate geschaffen. Darin sind auch Lockerungen für Jäger und Landwirte enthalten. So darf die Jagd auf Feder-, Raub- und Rehwild auf offenen landwirtschaftlich genutzten Freiflächen wieder stattfinden – sofern dies 150 Meter von einem Wald oder einem Wildschweinbestand entfernt der Fall ist. Auch Schwarzwild darf unter bestimmten Bedingungen westlich der B9 geschossen werden. Das Fleisch muss anschließend auf ASP untersucht werden und darf bei negativem Ergebnis innerhalb der Sperrzonen II A und II B (die Mainzer Stadtteile Finthen, Gonsenheim und Mombach, über Gau-Algesheim bis nach Bingen-Kempten) verwertet werden.

Damit die Landwirte ihre Felder bearbeiten und damit ihren Lebensunterhalt verdienen können, hat das Veterinäramt auch hier die Vorgaben den aktuellen Gegebenheiten angepasst. So dürfen Flächen mit Sonderkulturen bearbeitet und abgeerntet werden. Das gilt auch für Mais, sofern dieser nicht höher als 1,5 Meter steht. Darüber hinaus zählt hier
das gleiche wie etwa bei Flächen mit Ölsaaten und Getreide: Eine maschinelle Bearbeitung oder Ernte nur dann erlaubt, wenn der Acker am gleichen Tag mit einer Drohne nach Wildschweinen abgesucht wird. Das gilt auch für alle bodendeckenden Kulturen, die keinen unmittelbaren Blick auf den Boden erlauben.

Trotz der Lockerungen mahnen der Dritte Beigeordnete Erwin Malkmus und Veterinäramtsleiter Dr. Markus Wacker die Bürgerinnen und Bürger, die weiterhin geltenden Vorgaben einzuhalten: „Der Frühling steht vor der Tür, die Menschen wollen raus“, sagte Erwin Malkmus: „Das verstehen wir natürlich sehr gut. Aber dennoch müssen wir weiter vorsichtig sein, damit sich die Afrikanische Schweinepest nicht noch weiter ausbreitet.“ Zwar sind im Landkreis Mainz-Bingen in jüngster Zeit keine infizierten Wildschweinkadaver gefunden worden, nur ältere Knochen: „Aber die Seuche ist in Hessen mit seinen weitaus größeren Wildschweinbeständen sehr dynamisch“, fügte Dr. Markus Wacker hinzu.

Spaziergänger sollen daher auf den Wegen bleiben und Freizeitaktivitäten nur in den dafür freigegebenen Bereichen stattfinden. Abgesperrte Wege und Fläche dürfen nicht befahren oder betreten werden. Auch auf den Nackenheimer Rheininseln Kisselwörth und Sändchen ist dies grundsätzlich untersagt. Wenn größere Veranstaltungen außerhalb geschlossener Ortschaften geplant sind, müssen diese angemeldet werden, damit sie hinsichtlich des Störpotenzials für die Wildschweine überprüft werden können.