Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Hinter der Lehnsweide, 3. Änderung
1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2035;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Verbandsgemeinderat Bodenheim hat in seiner Sitzung am 07. Mai 2024 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2035 gefasst. Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Folgende Änderungen sind vorgesehen:
- Feuerwehr Gau-Bischofsheim/ Harxheim in Lörzweiler
- Grill- und Reisemobilstellplatz am Rhein in Nackenheim
- „Küchelberg“, 7. Änderung und Erweiterung der Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim
- Redaktionelle Ergänzung Signatur „Aussiedlerhof mit Gutsausschank“ in Lörzweiler
- Redaktionelle Änderung „Bestandsanpassung Wohnbaufläche Bodenheim“
Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.
Der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Der Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2035, aus welchem auch die entsprechenden Lagepläne hervorgehen, wird daher in der Zeit vom
Montag, dem 31. März 2025 bis einschließlich Freitag, dem 02. Mai 2025
zu jedermanns Einsichtnahme auf unserer Internetseite www.vg-bodenheim.de unter „Aktuelles“ sowie im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de (Suchbegriff „Offenlage Bodenheim“) zur Verfügung gestellt.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird eine öffentliche Auslegung in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung durchgeführt.
Bitte beachten Sie, eine persönliche Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen innerhalb der Veröffentlichungsfrist
nach vorheriger telefonischer Absprache mit den Mitarbeiter*innen des Fachbereichs Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen
unter den Telefonnummern 06135 – 72130 und 06135 – 72266 sowie der Telefonzentrale unter der Telefonnummer 06135 - 720
oder per E-Mail an bauleitplanung@vg-bodenheim.de
im Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim, Zimmer Nr. 123, während der üblichen Dienststunden der Verwaltung möglich ist. Für Mittwoch-Nachmittag werden keine Termine vergeben. Hier haben Sie die Möglichkeit, zwischen 14.00 Uhr und 19.00 Uhr ohne vorherige Terminabsprache in die ausgelegten Planunterlagen Einsicht zu nehmen.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Sofern Sie Ihre Stellungnahme elektronisch übermitteln möchten, bitten wir darum, diese per E-Mail an bauleitplanung@vg-bodenheim.de zu übersenden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Bodenheim, den 14. März 2025
In Vertretung
René Nauheimer
Erster Beigeordneter