Aufstellung des Bebauungsplanes „Hinter der Lehnsweide“,
2. Änderung, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Veröffentlichung des Planentwurfs
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nackenheim hat in seiner Sitzung am 07. Oktober 2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hinter der Lehnsweide“, 2. Änderung nach § 13 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Anlass der Aufstellung ist die Festsetzung des mittleren angrenzenden Straßenniveaus als Bezugshöhe zur Ermittlung der Abstandsflächen statt den bisher geltenden Regelungen gemäß § 2 Abs. 6 LBauO. Weiterhin wird ein redaktioneller Fehler der Nutzungsschablone WA6 in der Planzeichnung durch die Darstellung GRZ 0,3 statt 0,4 und GFZ 0,5 statt 1,0 in der Planfassung gemäß Satzungsbeschluss der 1. Änderung korrigiert.
Im beiliegenden nicht maßstäblichen Bebauungsplanausschnitt ist der Geltungsbereich durch eine gestrichelte Umrandung gekennzeichnet. Der Plan hat keine Rechtswirkung und dient nur dem besseren Verständnis dieser Bekanntmachung.
Der Bebauungsplanentwurf wird einschließlich der Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von
Montag, dem 21. Oktober 2024 bis einschließlich Freitag, dem 22. November 2024
zu jedermanns Einsichtnahme im Internet veröffentlicht und zusätzlich in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Während der Veröffentlichungsfrist steht der Bebauungsplanentwurf hier auf unserer auf unserer Internetseite sowie im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de (Suchbegriff „Offenlage Nackenheim“) zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen innerhalb der Veröffentlichungsfrist
nach vorheriger telefonischer Absprache mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Fachbereichs Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen unter den Telefonnummern 06135 72-130 und 06135 72-266
oder per E-Mail an bauleitplanung@vg-bodenheim.de
im Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim, während der üblichen Dienststunden der Verwaltung möglich ist. Für Mittwoch-Nachmittag werden keine Termine vergeben. Hier haben Sie die Möglichkeit, zwischen 14.00 Uhr und 19.00 Uhr ohne vorherige Terminabsprache in die ausgelegten Planunterlagen Einsicht zu nehmen.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Sofern Sie Ihre Stellungnahme elektronisch übermitteln möchten, bitten wir darum, diese per E-Mail an bauleitplanung@vg-bodenheim.de zu übersenden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Verfahren im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt wird, da die Grundzüge der Planung nicht verändert werden. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht abgesehen. Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzwecks der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes sowie keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.
Nackenheim, den 11. Oktober 2024
René Adler
Ortsbürgermeister