Bauleitplanung - „Sprunk III“

Bauleitplanung - Aufstellung des Bebauungsplanes „Sprunk III“

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Frühzeitige Unterrichtung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nackenheim hat in seiner Sitzung am 21. Juli 2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sprunk III“, nach § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Mit Beschluss vom 19. Dezember 2022 wurde der Aufstellungsbeschluss aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Weiterentwicklung der Planvariante erweitert. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Anlass der Aufstellung des Bebauungsplanes „Sprunk III“ ist die Schaffung weiterer Wohnbauflächen.

Im beiliegenden, nicht maßstäblichen Bebauungsplanausschnitt ist der Geltungsbereich durch eine gestrichelte Umrandung gekennzeichnet. Der Plan hat keine Rechtswirkung und dient nur dem besseren Verständnis dieser Bekanntmachung.

Nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.

Der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sprunk III“ liegt daher in der Zeit vom

Montag, dem 08. Juli 2024 bis einschließlich Freitag, dem 9. August 2024

zu jedermanns Einsichtnahme in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung öffentlich aus.

Während der Veröffentlichungsfrist steht der Bebauungsplanentwurf auch im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz (Suchbegriff „Offenlage Nackenheim“) zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen innerhalb der Veröffentlichungsfrist

nach vorheriger telefonischer Absprache mit den Mitarbeiter*innen
des Fachbereichs Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen
unter den Telefonnummern 06135 – 72130 und 06135 – 72266
oder per E-Mail an bauleitplanung@vg-bodenheim.de

im Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim, während der üblichen Dienststunden der Verwaltung möglich ist. Für Mittwoch-Nachmittag werden keine Termine vergeben. Hier haben Sie die Möglichkeit, zwischen 14.00 Uhr und 19.00 Uhr ohne vorherige Terminabsprache in die ausgelegten Planunterlagen Einsicht zu nehmen.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Sofern Sie Ihre Stellungnahme elektronisch übermitteln möchten, bitten wir darum, diese per E-Mail an bauleitplanung@vg-bodenheim.de  zu übersenden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Nackenheim, den 20.06.2024

René Adler
Ortsbürgermeister