Bauleitplanung - Kapselfabrik

Bauleitplanung

Aufstellung des Bebauungsplanes „Kapselfabrik“

Korrektur der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der Bekanntmachung über die Frühzeitige Unterrichtung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Aufgrund von redaktionellen Fehlern in der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes „Kapselfabrik“ sowie der Bekanntmachung über die frühzeitige Unterrichtung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Nachrichtenblatt der Verbandsgemeinde Bodenheim vom 21.06.2024 wird diese korrigiert. Die Korrekturen sind durch Unterstreichung kenntlich gemacht:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nackenheim hat in seiner Sitzung am 24. August 2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kapselfabrik“ nach § 13a BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Anlass der Aufstellung des Bebauungsplanes „Kapselfabrik“ ist die Umwandlung der ehemaligen Fabrikgebäude in Wohnungen, nicht störende Gewerbeeinheiten und sonstigen Nutzungseinheiten. Ferner sind Neubauten mit den genannten Ausrichtungen geplant.

Im beiliegenden, nicht maßstäblichen Bebauungsplanausschnitt der Geltungsbereich durch eine gestrichelte Umrandung gekennzeichnet. Der Plan hat keine Rechtswirkung und dient nur dem besseren Verständnis dieser Bekanntmachung.

Die Gemeinde will die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten.

Der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Kapselfabrik“ einschließlich der Begründung und den Anlagen wird daher in der Zeit vom

Montag, dem 01. Juli 2024 bis einschließlich Freitag, dem 02. August 2024

zu jedermanns Einsichtnahme auch im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz Suchbegriff „Offenlage Nackenheim“) zur Verfügung gestellt.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird eine öffentliche Auslegung in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung durchgeführt.

Bitte beachten Sie, eine persönliche Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen innerhalb der Veröffentlichungsfrist

nach vorheriger telefonischer Absprache mit den Mitarbeiter*innen
des Fachbereichs Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen
unter den Telefonnummern 06135 – 72130 und 06135 – 72266
oder per E-Mail an bauleitplanung@vg-bodenheim.de

im Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim, während der üblichen Dienststunden der Verwaltung möglich ist. Für Mittwoch-Nachmittag werden keine Termine vergeben. Hier haben Sie die Möglichkeit, zwischen 14.00 Uhr und 19.00 Uhr ohne vorherige Terminabsprache in die ausgelegten Planunterlagen Einsicht zu nehmen.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Sofern Sie Ihre Stellungnahme elektronisch übermitteln möchten, bitten wir darum, diese per E-Mail an bauleitplanung@vg-bodenheim.de zu übersenden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird, da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Allerdings begründet der Bebauungsplan die Zulässigkeit eines Vorhabens, das nach dem Gesetz für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beachtlich wäre, da eine neue Straßenverkehrsfläche festgesetzt wird. Hierzu hat das Planungsbüro eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt, welche zu dem Schluss kam, dass durch das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind. Demnach besteht keine Pflicht, eine förmliche Prüfung der Umweltverträglichkeit durchzuführen. Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzwecks der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes sowie keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.

 Planzeichnung Bebauungsplan Kapselfabrik
 Textfestsetzungen und Begründung Bebauungsplan Kapselfabrik
 Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls
 Artenschutzgutachten
 Umwelttechnische Detailuntersuchung
 Ergänzende Untersuchung zur umwelttechnischen Detailuntersuchung
 Verkehrsuntersuchung Bebauungsplan Kapselfabrik
 Verkehrsuntersuchung Bebauungsplan Kapselfabrik - Ergänzende Stellungnahme
 Verkehrsuntersuchung Weinbergstraße
 Schallgutachten

Nackenheim, den 26.06.2024

René Adler
Ortsbürgermeister