Bauleitplanung - „Hinter der Lehnsweide“

Bauleitplanung

Bebauungsplan „Hinter der Lehnsweide“, 1. Änderung

Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2  Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ortsgemeinderat Nackenheim hat in seiner Sitzung am 01.07.2024 die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung abgewogen und der sich daraus ergebenden Entwurfsfassung zugestimmt.

Anlass der Aufstellung des Bebauungsplanes „Hinter der Lehnsweide“, 1. Änderung sind Anpassungen in den textlichen Festsetzungen; unter anderem hinsichtlich der Grundflächen- sowie Geschossflächenzahl im Bereich WA3, das Herabsetzen der Mindestgrundstücksgröße für Grundstücke mit Doppelhäusern, die Erhöhung der Zahl der max. Wohneinheiten im Bereich WA4, Änderung der Bauweise im neu festgesetzten Bereich WA6, Festsetzung eines Höhenbezugpunktes für Garagen, Änderung von Standorten für Baum-Anpflanzungen sowie die planungsrechtliche Sicherung von öffentlichen Stellplätzen, einer Fläche für Versorgungsanlagen und eines Fahrweges.

Im beiliegenden nicht maßstäblichen Lageplanausschnitt ist der Geltungsbereich durch eine Umrandung gekennzeichnet. Der Plan hat keine Rechtswirkung und dient nur dem besseren Verständnis dieser Bekanntmachung.

Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes sind mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten zu jedermanns Einsichtnahme im Internet zu veröffentlichen. Damit soll eine Anstoßwirkung entfaltet und interessierte Bürgerinnen und Bürger dazu ermuntert werden, sich über die gemeindlichen Planungsabsichten zu informieren und gegebenenfalls mit Anregungen und Bedenken zur Planung beizutragen.

Während der Veröffentlichungsfrist steht der Bebauungsplanentwurf auch im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz (Suchbegriff „Offenlage Nackenheim“) zur Verfügung.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen durch eine öffentliche Auslegung zur Verfügung gestellt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt in der Zeit von

Montag, dem 15. Juli 2024 bis einschließlich Freitag, dem 16. August 2024.

Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen innerhalb der Auslegungsfrist

nach vorheriger telefonischer Absprache mit den Mitarbeiter*innen
des Fachbereichs Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen
unter den Telefonnummern 06135 – 72130 und 06135 – 72266
oder per E-Mail an bauleitplanung@vg-bodenheim.de

im Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim, während der üblichen Dienststunden der Verwaltung möglich ist. Für Mittwoch-Nachmittag werden keine Termine vergeben. Hier haben Sie die Möglichkeit, zwischen 14.00 Uhr und 19.00 Uhr ohne vorherige Terminabsprache in die ausgelegten Planunterlagen Einsicht zu nehmen.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Sofern Sie Ihre Stellungnahme elektronisch übermitteln möchten, bitten wir darum, diese per E-Mail an bauleitplanung@vg-bodenheim.de  zu übersenden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und liegen aus:

  • Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern
  • Mensch
  • Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt
  • Boden / Fläche
  • Wasser
  • Klima / Luft
  • Landschaft
  • Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
  • weitere wesentliche, bereits vorliegende Hinweise von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen
  • Bodenschutz

Nackenheim, den 04.07.2024

René Adler
Ortsbürgermeister