Bauleitplanung der Ortsgemeinde Harxheim
Bebauungsplan „Ortskern Harxheim, Westlicher Teil“,
2. Änderung
Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) innerhalb des ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB
Der Ortsgemeinderat Harxheim hat in seiner Sitzung am 17.05.2023 den Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wurde am 11.08.2023 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekanntgemacht. Gegen den Bebauungsplan ist ein Normenkontrollverfahren eingeleitet worden, mit dem u.a. die Planerforderlichkeit, Verfahrensfehler, Ermittlungs- und Bewertungsfehler sowie Mängel in der Abwägung gerügt wurden.
Der Ortsgemeinderat Harxheim hat daher in seiner Sitzung am 28.02.2024 die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens gemäß § 13a i.V.m. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 214 Abs. 4 BauGB zur rein vorsorglichen Überarbeitung des Bebauungsplanes „Ortskern Harxheim, Westlicher Teil“, 2. Änderung beschlossen. In dieser Änderung sollen die o.g. möglichen Fehlerquellen überarbeitet und der Bebauungsplan damit rechtssicher gemacht werden.
Im Rahmen des ergänzenden Verfahrens werden die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden uns sonstigen Träger öffentlicher Belange und alle daran anschließenden Verfahrensschritte wiederholt.
Im beiliegenden nicht maßstäblichen Lageplanausschnitt ist der Geltungsbereich durch eine Umrandung gekennzeichnet. Der Plan hat keine Rechtswirkung und dient nur dem besseren Verständnis dieser Bekanntmachung.
Der Bebauungsplanentwurf einschließlich der Begründung und den vorhandenen Gutachten wird nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von
Montag, dem 09. Dezember 2024 bis
einschließlich Freitag, dem 10. Januar 2025
zu jedermanns Einsichtnahme im Internet veröffentlicht. Während der Veröffentlichungsfrist steht der Bebauungsplanentwurf auf unserer Internetseite www.vg-bodenheim.de unter „Aktuelles - Ortsgemeinden – Ortsgemeinde Harxheim“ sowie im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de (Suchbegriff „Offenlage Harxheim“) zur Verfügung.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen durch eine öffentliche Auslegung zur Verfügung gestellt.
Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen innerhalb der Veröffentlichungsfrist
nach vorheriger telefonischer Absprache mit den Mitarbeiter*innen
des Fachbereichs Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen
unter den Telefonnummern 06135 – 72130 und 06135 – 72266 sowie 06135 - 720
oder per E-Mail an bauleitplanung@vg-bodenheim.de
im Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim, Am Dollesplatz 1 in 55294 Bodenheim möglich ist. Für Mittwoch-Nachmittag werden keine Termine vergeben. Hier haben Sie die Möglichkeit, während der üblichen Dienststunden zwischen 14.00 Uhr und 19.00 Uhr ohne vorherige Terminabsprache in Zimmer 123 (1. Stock) in die ausgelegten Planunterlagen Einsicht zu nehmen.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Sofern Sie Ihre Stellungnahme elektronisch übermitteln möchten, bitten wir darum, diese per E-Mail an bauleitplanung@vg-bodenheim.de zu übersenden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Entwurf des Bebauungsplanes ist mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen. Umweltbezogene Informationen sind in Form eines Artenschutzgutachtens vorhanden. Zudem liegen Aussagen über die Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Kultur- und sonstige Sachgüter vor. Weitere wesentliche, bereits vorliegende Hinweise von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Bodenschutz, Gewässer/Hochwasserschutz sind ebenfalls verfügbar. Zudem wird eine Stellungnahme über die Verkehrssituation ausgelegt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Verfahren im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt wird, da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt und ein Umweltbericht wird nicht erstellt, da durch den Bebauungsplan keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet wird, die im Sinne des §13a Abs. 1 Satz 4 BauGB einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzwecks der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes sowie keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.
Harxheim, den 28.11.2024
Andreas Hofreuter
Ortsbürgermeister