Bauleitplanung

Bauleitplanung

Aufstellung des Bebauungsplanes „In den Rohrwiesen“, 4. Änderung  

- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
- Veröffentlichung des Planentwurfs

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Harxheim hat in seiner Sitzung am 03. April 2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „In den Rohrwiesen“, 4. Änderung nach § 13 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Anlass der Aufstellung des Bebauungsplans „In den Rohrwiesen“, 4. Änderung ist es, die Stellplätze auf dem Grundstück Flur 4, Flurstück 458, welche derzeit gemäß Bebauungsplan als „Stellplätze öffentlich“ ausgewiesen sind, in eine private Stellplatzfläche umzuwidmen. Dies ist notwendig, da die Stellplätze für die Sporthalle nicht alle auf dem Grundstück Flur 4, Flurstück 449 nachgewiesen werden können.

Im beiliegenden nicht maßstäblichen Bebauungsplanausschnitt ist der Geltungsbereich durch eine gestrichelte Umrandung gekennzeichnet. Der Plan hat keine Rechtswirkung und dient nur dem besseren Verständnis dieser Bekanntmachung.

Der Bebauungsplanentwurf wird einschließlich der Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von 

Montag, dem 24. Juni 2024 bis

einschließlich Freitag, dem 26. Juli 2024

zu jedermanns Einsichtnahme im Internet veröffentlicht und zusätzlich in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Während der Veröffentlichungsfrist steht der Bebauungsplanentwurf auch im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz  (Suchbegriff „Offenlage Harxheim“) zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen innerhalb der Veröffentlichungsfrist

nach vorheriger telefonischer Absprache mit den Mitarbeiter*innen
des Fachbereichs Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen

unter den Telefonnummern 06135 – 72130 und 06135 – 72266

oder per E-Mail an bauleitplanung@vg-bodenheim.de

im Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim, während der üblichen Dienststunden der Verwaltung möglich ist. Für Mittwoch-Nachmittag werden keine Termine vergeben. Hier haben Sie die Möglichkeit, zwischen 14.00 Uhr und 19.00 Uhr ohne vorherige Terminabsprache in die ausgelegten Planunterlagen Einsicht zu nehmen.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Sofern Sie Ihre Stellungnahme elektronisch übermitteln möchten, bitten wir darum, diese per E-Mail an bauleitplanung@vg-bodenheim.de  zu übersenden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Verfahren im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt wird, da die Grundzüge der Planung nicht verändert werden. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht abgesehen. Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzwecks der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes sowie keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.

Harxheim, den 14. Juni 2024

Andreas Hofreuter
Ortsbürgermeister