Haltverbot Sandweg

Haltverbot Sandweg

Aufgrund von Problemen bei der Müllentsorgung, bedingt durch nicht ausreichende Durchfahrbreiten, muss im Sandweg eine Haltverbotsregelung umgesetzt werden. An den Leerungstagen Mittwoch und Donnerstag gilt nun in Fahrtrichtung Kirchbergstraße von HN 20 bis HN 6 einschließlich ein Haltverbot. Auf den Streckenabschnitten der Einmündungen sowie auf der gesamten Fahrbahnseite Fahrtrichtung Gaustraße, gilt dieses Haltverbot ohne Einschränkung an allen Tagen. 

Damit ist auch die Zufahrt von Rettungsdienst und Feuerwehr im erforderlichen Maß gewährleistet. Die zur Verfügung stehenden Fahrbahnbreiten von 4.40m lassen ein reguläres Parken unter Freihaltung der erforderlichen Restfahrbahnbreite von 3,05m nicht zu.